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   VGH Bayern, 22.01.2007 - 22 ZB 06.3420   

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VGH Bayern, 22.01.2007 - 22 ZB 06.3420 (https://dejure.org/2007,80179)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.01.2007 - 22 ZB 06.3420 (https://dejure.org/2007,80179)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Januar 2007 - 22 ZB 06.3420 (https://dejure.org/2007,80179)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Berlin, 25.08.2016 - 26 K 89.15

    Öffentlicher Dienst: Ablehnung eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst

    Zu beachten ist zudem, dass in den anderen (sonderordnungsrechtlichen) Anwendungsbereichen der Norm, etwa auf den Gebieten der Zulassung zu einem Beruf oder Gewerbe, der Erteilung eines Waffenscheins oder Jagdscheins, in denen auf die Zuverlässigkeit des Betroffenen abgestellt wird (vgl. etwa § 35 Abs. 1 der Gewerbeordnung, § 17 des Bundesjagdgesetzes), ebenfalls kein behördlicher Beurteilungsspielraum angenommen wird (vgl. etwa VGH München, Beschluss vom 22. Januar 2007 - 22 ZB 06.3420 -, juris Rn. 6, m. w. N. zum Gewerberecht; VG Hamburg, Urteil vom 23. Februar 2011 - 4 K 2359/10 -, juris, m. w. N. zum Bundesjagdgesetz).
  • VG München, 16.04.2021 - M 16 E 21.444

    Einstufung einer Wachperson als unzuverlässig - Einstweiliger Rechtsschutz

    Denn das Merkmal der Unzuverlässigkeit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der vollen gerichtlichen Überprüfbarkeit unterliegt und der Behörde weder einen Beurteilungs- noch einen Ermessensspielraum eröffnet (vgl. VG Berlin, B.v. 9.2.2021 - 4 L 546/20 - juris Rn. 22 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 26.9.2012 - 3 C 37.01 - juris Rn. 28; ebs. BayVGH, B.v. 22.1.2007 - 22 ZB 06.3420 - juris Rn. 6 jeweils m.w.N.).
  • VG München, 28.01.2022 - M 16 E 22.2045

    Zuverlässigkeit einer Wachperson

    Denn das Merkmal der Unzuverlässigkeit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der vollen gerichtlichen Überprüfbarkeit unterliegt und der Behörde weder einen Beurteilungs- noch einen Ermessensspielraum eröffnet (vgl. VG Berlin, B.v. 9.2.2021 - 4 L 546/20 - juris Rn. 22 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 26.9.2012 - 3 C 37.01 - juris Rn. 28; ebs. BayVGH, B.v. 22.1.2007 - 22 ZB 06.3420 - juris Rn. 6 jeweils m.w.N.).
  • VG Hamburg, 04.12.2007 - 10 K 2133/07

    Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden

    Die Verletzung von Verpflichtungen, die - wie hier u. a. steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Zahlungspflichten - für jeden Gewerbetreibenden gelten und nicht nur Bezug zu einer bestimmten gewerblichen Tätigkeit haben, vermag eine erweiterte Gewerbeuntersagung zu rechtfertigen (vgl. VGH München, Beschluss vom 22.01.2007 - 22 ZB 06.3420 -, zit. n. juris Rn 3).
  • VG München, 07.07.2022 - M 16 E 22.2045

    Erfolgloser Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz - Regelüberprüfung der

    Denn das Merkmal der Unzuverlässigkeit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der vollen gerichtlichen Überprüfbarkeit unterliegt und der Behörde weder einen Beurteilungs- noch einen Ermessensspielraum eröffnet (vgl. VG Berlin, B.v. 9.2.2021 - 4 L546/20 - juris Rn. 22 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 26.9.2012 - 3 C37.01 - juris Rn. 28; ebs. BayVGH, B.v. 22.1.2007 - 22 ZB 06.3420 - juris Rn. 6 jeweils m.w.N.).
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